Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2023
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) und Hamburg Erlebniswelt e.K./ Nordtransfer Limousinenservice, (im Folgenden Nordtransfer Limousinenservice genannt) vertreten durch den Inhaber Ayhan Erberk. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Nordtransfer Limousinenservice im Rahmen von gewerblicher Personenbeförderung und die damit verbundenen Dienstleistungen für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Einbeziehung Ihrer eigenen Vertragsbedingungen oder sonstiger Dritter wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
2. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB.
3. Nordtransfer Limousinenservice erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten. Nordtransfer Limousinenservice beachtet die gesetzlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Wir verpflichten uns, die uns überlassen Daten nur zum Zweck der Leistungserbringung, Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten oder Rechnungen zu verwenden und entsprechend vertraulich zu behandeln.Weitere Informationen zum Schutz Ihrer Daten entnehmen Sie bitte  unserer Datenschutzerklärung.
4. Nordtransfer ist berechtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder in Teilen zu ändern. Die Mitteilung über die Änderung erfolgt durch Bereitstellung der neuen AGB auf der Homepage. 
II. Auftragserteilung, Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von Nordtransfer Limousinenservice sind unverbindlich und freibleibend. Mit dem  Beförderungsauftrag der mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über das Online Kontaktformular oder über das Online Buchungssystem erfolgen kann, bietet der Kunde Nordtransfer Limousinenservice  den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom Kunden zu entrichten.
2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung seitens Nordtransfer Limousinenservice zustande. Etwaige Nebenabreden oder Änderungen unterliegen immer der schriftlichen Bestätigung.
3. Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot von Nordtransfer Limousinenservice bekannt, entweder durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.
III. Leistung und Buchungsbedingungen
1. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens Nordtransfer Limousinenservice sowie den gegebenenfalls darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch  Nordtransfer Limousinenservice. Der Kunde kann für den Fahrtwunsch zwischen Transferfahrten, Stundenbuchungen, Stadtrundfahrten und individuellen Fahrten wählen. Bei Fahrtantritt ist das gebuchte Fahrzeug gereinigt und befindet sich in einem optisch und technisch einwandfreien Zustand. Nordtransfer Limousinenservice  gewährleistet die Fahrtendurchführung mit konzessionierten und betriebssicheren Fahrzeugen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in der Personenbeförderung. Alle eingesetzten Chauffeure sind im Besitz der erforderlichen Lizenzen und Führerscheine.
2. Der Kunde kann für seinen Fahrtwunsch unter verschiedenen Fahrzeugklassen beispielsweise Business Class, First Class oder Van wählen. Je nach Verfügbarkeit ist ein Upgrade von der Fahrzeugklasse Business Class in eine höhere Fahrzeugklasse ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer jederzeit möglich. Steht der angemietete Fahrzeugtyp nicht zur Verfügung, kann Nordtransfer Limousinenservice einen anderen, vergleichbaren Fahrzeugtyp eines anderen Herstellers einsetzen.
3. Nordtransfer Limousinenservice behält sich vor, in Ausnahmen die aus diesem Vertrag entstandenen Rechte auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.
4. Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Kunden oder Fahrgastes einen Zusatzaufwand aufweist, z.B. einen Zwischenstopp bei Transferfahrten, ermöglicht Nordtransfer diesen Mehraufwand soweit möglich. Jegliche Art von Zusatzkosten, die während der Fahrt entstehen, werden nach der Fahrt in Rechnung gestellt. Der Kunde ist für die Begleichung der zusätzlich angefallenen Kosten verantwortlich.
5. Bei Standardabholungen wartet der Chauffeur immer 15 Minuten kostenlos ab dem gebuchten Abholzeitpunkt.
6. Bei Transferfahrten ab Flughafen, Fernzugbahnhöfen und Seehäfen beträgt die kostenlose Wartezeit 60 Minuten.
7. Stundenbuchungen beginnen mit dem Eintreffen des Kunden oder nach Ablauf der Wartezeit, der Chauffeur wartet über den gesamten gebuchten Zeitraum auf den Kunden.
8. Bei Verspätungen wird Nordtransfer Limousinenservice  versuchen mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen. Der Kunde kann um eine zusätzliche Wartezeit bitten. Eine Verlängerbarkeit der Wartezeit kann z.B. aufgrund von Anschlussfahrten nicht garantiert werden.  Zusätzliche Wartezeit ist mit weiteren Kosten verbunden, die dem Kunden bzw. dem Buchenden nach Ende der Fahrt in Rechnung gestellt werden.
9. Bei der Buchung bzw. innerhalb einer angemessenen Zeit vor Auftragsdurchführung teilt der Kunde sämtliche, für die Durchführung des Auftrages relevanten Informationen an Nordtransfer Limousinenservice mit. Der Kunde ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Fahrdienstleistung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse oder Verspätungen Kontakt aufgenommen werden kann. Nordtransfer wird dem Kunden bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen.
IV Beförderungsbestimmungen
1. Die Fahrzeuge von Nordtransfer Limousinenservice  dürfen nicht zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen genutzt werden. Außerdem dürfen die Fahrzeuge von Nordtransfer Limousinenservice nicht zur die Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art, zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht ist, genutzt werden.
2. Die für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich. Die Beförderung von Koffern bzw. sperrigen Gepäckstücken auf den Sitzen der Fahrzeuge ist nicht gestattet. Der Preis in der Buchungsbestätigung schließt die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Gepäckstücken ein. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenem Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren können entsprechende Zuschläge erhoben werden.  Die Vergütung für die Geschäftsbesorgung fällt dann entsprechend höher aus, als in der Buchungsbestätigung angegeben. Nordtransfer Limousinenservice kann die Beförderung von Personen, nicht vereinbartem Gepäck und/oder Tieren verweigern, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht zulassen. Das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind.
3. Bei der Beförderung von Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, wenn diese nicht größer als 150 cm sind, sind in der Bundesrepublik Deutschland Rückhalteeinrichtungen bzw. Kindersitze Pflicht. Nordtransfer Limousinenservice stellt dem Kunden kostenlose Kindersitze für die gebuchte Fahrt zur Verfügung. Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Kunden im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl, Alter und Gewicht der zu befördernder Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.
4. Nordtransfer kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende  Anforderungen vom Kunden im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden. Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von Nordtransfer Limousinenservice aus dem Leistungsvertrag mit dem Kunden für die konkrete Beförderung.
V Preise
1.Es gelten grundsätzlich die auf der Webseite aktuell hinterlegten Preise oder Angebote, soweit nicht anders vereinbart. Ausnahmen bestehen durch Pauschalvereinbarungen. Die seitens Nordtransfer Limousinenservice abgegebenen Angebote sind in ihrer Gültigkeit auf 14 Tage befristet. Alle in den Dienstleistungsverträgen vereinbarten Preise  enthalten gesetzliche Steuern und Nebenkosten. Zusatzleistungen werden, wenn nicht gesondert vereinbart, separat in Rechnung gestellt. Hierunter fallen z.B.  alle in Vorlage gegebenen Auslagen, welche im Preis nicht enthalten sind und im Zusammenhang der Dienstleistung vom Kunden oder von den beförderten Personen in Auftrag gegeben werden.
2. Bei Transferfahrten gilt der angegebene Preis bei einer Start- und einer Zieladresse ohne Zwischenstopp und Umwege. Ein spontaner Zwischenstopp vor Ort ist nur mit Absprache des Chauffeurs möglich. Für Zwischenstopps können Kosten für Zusatzkilometer und zusätzliche Wartezeiten anfallen.
3. Bei Stundenbuchungen muss die Fahrt stets im Stadtgebiet des Abholortes enden. Der Preis in der Buchungsbestätigung schließt die im Buchungsformular angegebenen Freikilometer ein. Für Zusatzkilometer im gebuchten Zeitfenster fallen Gebühren an. Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt. Gewünschte Zwischenstopps können dem Chauffeur direkt vor Ort mitgeteilt werden. So lange die Zwischenstopps in dem gebuchten Zeitfenster stattfinden, fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Es können jedoch Gebühren für Zusatzkilometer anfallen.
4. Bei der Stundenbuchung kann eine Verlängerung oder Änderung des Fahrtendes außerhalb des Stadtgebietes am Abholort nicht garantiert werden. Nordtransfer Limousinenservice  entscheidet darüber, ob dies, in Abhängigkeit von z. B. Anschlussfahrten möglich ist. Zusätzliche Stunden und Kilometer sind mit weiteren Kosten verbunden, die dem Kunden nach Ende der Fahrt in Rechnung gestellt werden. Es gilt der aktuelle Stundentarif für den jeweiligen Fahrzeugtyp ggf. zzgl. Zusatzkilometer.
Endet die Fahrt nicht in derselben Stadt, in der sie begonnen hat, sind alle vertraglich vereinbarten Kilometer während des gebuchten Zeitraums inklusive. Für die Rückführung des Fahrzeuges samt Fahrer zum ursprünglichen Startpunkt der Fahrt werden Kosten pro Kilometer auf der kürzesten Strecke zwischen Zielort und Startpunkt je nach Fahrzeugtyp berechnet. Sollte der Kunde die Fahrt vorzeitig beenden oder abkürzen, bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Preises der Stundenbuchung verpflichtet.
VI Zahlungsbedingungen
1. Die Bezahlung der in Auftrag gegebenen Dienstleistung erfolgt nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung oder Paypal. Eine Barzahlung bei Fahrtantritt in Euro im Fahrzeug ist ggf. auch möglich. Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Rechnung zahlbar. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Geldeingang. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug auf ein auf der Rechnung genanntes Konto zu überweisen. Der Kunde ist nicht berechtigt den Rechnungsbetrag zu mindern oder zurückzubehalten wenn Gegenansprüche bestehen, außer die Ansprüche sind rechtswirksam oder unstrittig.
2. Bei Neukunden oder Kunden aus dem Ausland kann Nordtransfer Limousinenservice zur Ausführung der gebuchten Leistung Vokasse eines Teil- oder des Gesamtbetrages verlangen. Zusätzlich angefallenen Kosten z.B. bei zusätzlichen Wartezeiten und Zusatzkilometern werden dem  Kunden im Nachhinein in rechnung gestellt.
VII Stornierungen, Umbuchungen, Nicht angetretene Fahrten (No-Show)
1. Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die beauftragten Leistungen nicht in Anspruch nehmen, unabhängig eines nicht Verschuldens durch den Kunden, ist Nordtransfer Limousinenservice berechtigt, die bereits getroffenen Tätigkeiten und eventuelle vorangegangene Kosten, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig waren, angemessen in Rechnung zu stellen. Diese Aufwandsentschädigung kann pauschaliert werden und wird sich zugunsten des Kunden, je nach Auftragsart und Auftragsumfang auf einen angemessenen Betrag beschränken.
Eine wirksame Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgeblich ist der Stornierungseingang. Wird die Leistung ohne schriftliche Stornierung durch den Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so ist der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.
Stornierungsbedingungen von Nordtransfer Limousinenservice:

a) Transferfahrten von A nach B  innerhalb und 100 km im Umkreis des Hamburger Stadtgebiets:
•    Bis 4 Stunden vor der gebuchten Abholzeit kostenlos
•    Bis 2 Stunden vor der gebuchten Abholzeit 50 %
•    danach und bei No Show 100 %

b) Long Distance Transferfahrten ab oder nach Hamburg bis 1200 km

•    danach und bei No Show 100 %

b) Long Distance Transferfahrten ab oder nach Hamburg ab 1200 km
•    Bis 72 Stunden vor der gebuchten Abholzeit kostenlos
•    danach und bei No Show 100 %

c) Stundenbuchungen:
•    Bis 48 Stunden vor der gebuchten Abholzeit kostenlos
•    Bis 24 Stunden vor der gebuchten Abholzeit 50%
•    danach und bei No Show 100 %

d) bei Stadtrundfahrten
•    Bis 48 Stunden vor der gebuchten Abholzeit kostenlos
•    Bis 24 Stunden vor der gebuchten Abholzeit 50 % des Buchungspreises
•    danach und bei No Show 100 %

e) bei Buchungen von Großaufträgen ab einem Rechnungsbetrag von 1500 €
•    Bis 72 Stunden vor der gebuchten Abholzeit kostenlos
•    bis 24 Stunden vor der gebuchten Abholzeit 50 % des Buchungspreises
•    danach und bei No Show 100 %

f) bei Tagesbuchungen und Veranstaltungen
•    Bis 14 Tage  vor der gebuchten Abholzeit kostenlos
•    13-8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %
•    7-0 Tage und bei No Show 100 %

2. Für in Auftrag gegebene Fremdleistungen, die von unseren Partnern gestellt werden, gelten deren Stornofristen und Gebühren.
3. Bei einer nichtangetretenen Fahrt ohne Absage (No-Show) entfällt der Beförderungsanspruch des Kunden. Der Vergütungsanspruch von Nordtransfer Limousinenservice gegenüber dem Kunden entfällt hingegen nicht. Etwas anderes ergibt sich, wenn sich Nordtransfer Limousinenservice und der Kunde telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Etwaige Wartezeit;- Stunden- oder Kilometerzuschläge werden wie unter Punkt V beschrieben nachberechnet. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.
4. Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Kunde bzw. Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb der kostenlosen Wartezeit  zum  vereinbarten Abholzeitpunkt und am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.
5. Bei Stundenbuchungen gilt eine Fahrt als nicht angetreten, wenn der Kunde bzw. Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.
VIII Überschreitung der kostenlosen Wartefrist
1. Bei Standardabholungen wartet der Chauffeur immer 15 Minuten kostenlos ab dem gebuchten Abholzeitpunkt.
2. Bei Abholungen ab Flughafen, Fernzugbahnhöfen und Seehäfen beträgt die kostenlose Wartezeit 60 Minuten.
3. Eine Fahrt gilt dann als nicht angetreten, wenn der Kunde oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb der kostenlosen Wartezeit zum vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.

3. Eine Überschreitung der kostenlosen Wartezeit entbindet Nordtransfer Limousinenservice  von der Leistungspflicht. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.

4. Bei etwaigen Wartezeiten aufgrund von angekündigten Verspätungen des Kunden sowie unter der Voraussetzung der weiteren Verfügbarkeit des Fahrzeuges, fallen nach Ablauf der kostenlosen Wartezeit pro angefangende Stunde pauschale Standzeitgebühren an und werden entsprechend nachträglich in Rechnung gestellt bzw. vor Ort erhoben.
5. Für die Inanspruchnahme zusätzlicher Wartezeit ist eine Kontaktaufnahme des Kunden mit Nordtransfer Limousinenservice  zwingend. Bei fehlender Kontaktaufnahme liegt es im Ermessen von Nordtransfer Limousinenservice bzw. im Ermessen des Fahrers die Leistung, nach Ablauf der kostenlosen Wartezeit, ohne Ausführung abzuschließen. In diesem Fall gilt VII Punkt 3  dieser AGB.
IX Haftung und Pflichten des Kunden/Auftraggebers
1. Der Kunde hat sich während der Fahrt so zu verhalten, dass insbesondere die eigene Sicherheit und die des Chauffeurs nicht gefährdet wird. Das Fahrzeug ist sorgsam zu behandeln und es sind die technischen Anweisungen bei der Benutzung zu beachten.  Der Kunde verpflichtet sich aus Gründen der Verkehrssicherheit insbesondere die Anschnallpflicht einzuhalten und den Anweisungen des Chauffeurs zu folgen. Der Chauffeur trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Wird auf die Anweisung nicht reagiert oder es erfolgt ein nicht vertragsmäßiger Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, liegt die Berechtigung zur sofortigen Kündigung des Vertrages vor, ohne, dass es einer weiteren Mitteilung bedarf. In diesem Fall ist Nordtransfer Limousinenservice berechtigt die Leistung für den gesamten Auftrag in Rechnung zu stellen. Bei nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Etwaige Schäden am Fahrzeug oder sonstige Beschädigungen sind vom Kunden zu ersetzen. Sind Fahrgast und Kunde nicht identisch, haften diese als Gesamtschuldner auch dann, wenn beim Kunden kein Verschulden vorliegt. Sollte das Fahrzeug grob oder fahrlässig verunreinigt werden, wird die Reinigung hierfür gesondert in Rechnung gestellt.
2. Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Kunde oder ein Fahrgast dies, so hat der Kunde die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen. Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und im Fahrzeug konsumiert werden.
3. Nordtransfer Limousinenservice ist nicht verpflichtet, die übermittelten Daten des Kunden auf Richtigkeit zu überprüfen. Der Kunde trägt den Schaden, der aus Irrtümern, Übermittlungsfehlern und  Missverständnissen mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über das Online Kontaktformular oder über das Online Buchungssystem im Verkehr mit den Kunden oder mit Dritten entsteht, sofern der Schaden nicht von Nordtransfer Limousinenservice verschuldet wurde.
4. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen Nordtransfer unverzüglich anzuzeigen
5. Bei Chauffeurbuchungen mit dem Fahrzeug des Kunden, ist der Kunde verpflichtet das eine eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für das zu fahrende Fahrzeug abgeschlossen ist.
X Haftung von Nordtransfer Limousinenservice
1. Nordtransfer Limousinenservice haftet für alle dem Kunden grob schuldhaft zugefügten Schäden, soweit eine Deckung des Schadens im Rahmen der für das entsprechende Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges tritt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein.
2. Für den Fall, dass mögliche Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen in Betracht kommen, müssen diese spätestens bis zum 3. Werktag schriftlich nach Auftragsbeendigung bei Nordtransfer  Limousinenservice vorliegen.
3. Keine Haftung wird übernommen, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder besonderer Ereignisse, ganz oder auch nur teilweise nicht zu erbringen ist, auch dann, wenn Aufträge mit fixen Terminen oder Fristen vereinbart wurden. Nordtransfer behält sich vor, bei technischen Störungen, Pannen am Fahrzeug, Einwirkung höherer Gewalt, extrem schlechten Witterungsverhältnissen, Streik oder gesetzlichen Auflagen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, auch kurzfristig und vor Ort. Nordtransfer versucht dem Kunden ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, sollte dieses nicht gelingen, erhält er eine evtl. Anzahlung zurück. Weitere Regresse gegenüber Nordtransfer Limousinenservice sind ausgeschlossen.
4. Der Haftungsausschluss trifft auch zu, wenn die vorgenannten Gründe bei zur Auftragserfüllung notwendigen Partnerunternehmen auftreten. Unter diesen Umständen ist Nordtransfer  Limousinenservice berechtigt, den Zeitpunkt für die Erbringung der Leistung um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Frist neu festzusetzen, oder ganz, bzw. teilweise unter Berücksichtigung des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Haftungsausschluss ist auch dann gegeben, wenn die Dauer der Beförderung überschritten wurde , dies aber darauf beruht, dass selbst unter Anwendung größter Sorgfalt eine Überschreitung und dessen Folgen nicht zu vermeiden gewesen wäre, z.B. bei Staus oder unvorhersehbaren Straßensperrungen. Nordtransfer darf mit der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz oder teilweise beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Kunden für gerechtfertigt hält. Macht Nordtransfer hiervon Gebrauch, so beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beauftragten Dritten.
5. Durch unsere Chauffeure im Rahmen der Chauffeurbereitstellung verursachte Schäden an Kundenfahrzeugen sind von der Haftung ausgeschlossen.
6. Nordtransfer Limousinenservice  haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter empfohlen oder vermittelt werden (z.B. Gastgewerbe, gastronomische Betriebe, Museums- oder Ausstellungsbesuche usw.)
XI Gerichtsstand, Rechtswahl und Übersetzung der AGB
1. Für alle vorausgegangenen Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und Nordtransfer Limousinenservice gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten die sich aus dem Vertrag bzw. dem Vertragsverhältnis ergeben ist Hamburg.
2. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen des Nordtransfer Limousinenservice dessen Geschäftssitz, also Hamburg.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind durch die internationalen Geschäftsbeziehungen auch in englischer Sprache vorhanden. Bei etwaigen Abweichungen der englischen Übersetzung zum deutschen Text, gilt die deutsche Fassung.
XII Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.
© Hamburg Erlebniswelt e.K./  Nordtransfer Limousinenservice
Inh. Ayhan Erberk
Veringstraße 52
21107 Hamburg